Die Kinderwohnung

Wunderschön und ruhig gelegen

Im Mirabilisweg in Stadthagen hat die Kinderwohnung ein Einfamilienhaus gemietet.

Das Haus liegt in einem ruhigen Wohngebiet und ist zugleich nicht weit von der Stadtmitte entfernt. Wir sind für Familien gut zu Fuß und dem Rad erreichbar. Zudem verfügen wir über eine ausreichende Anzahl von Parkmöglichkeiten.

Der grüne Garten ist interessant und vielfältig gestaltet und lädt zum Klettern, Verstecken, Ausruhen, Erforschen und zum Rollenspiel ein. Wasser und Sand sind hier wichtige Elemente zum Experimentieren.

Betreuungszeiten

Wir haben montags bis freitags von 7:15 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Die Betreuung umfasst 5 Tage pro Woche.
Beginn zwischen 7:15 Uhr und 9:00 Uhr – mindestens 4 Stunden.

Das Team

Wir sind 4 Frauen, Mütter, Tagespflegepersonen, Betreuerinnen, Gesellschafterinnen, Selbstständige. ….Oder alles in einem!

Unsere pädagogischen Ausbildungen:

1 Heilerziehungspflegerin, 1 Kinderkrankenschwester, 2 Qualifizierte Tagespflegepersonen. 2 x Pikler Grundausbildung

Zusammen haben wir 2 Großtagespflegestellen und sind …

1 tolles TEAM:

Silke Schlader, Daniela Mogwitz, Julia Homburg-Sowada, Jessica Möller

Entstehung der Kinderwohnung

Die Kinderwohnung ist Ende 2005 mit einer Gruppe in der Adolf-Schweer-Straße gegründet worden.

Im Jahr 2010 sind wir in die Seilerstraße umgezogen und haben eine zweite Gruppe eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt betreuen wir Kinder in zwei altersgleichen Gruppen. So gibt es bei uns die Raupen und die Schmetterlinge.

2015 sind wir mit beiden Gruppen in den Mirabilisweg umgezogen.

Kosten

Die Kinderwohnung ist ein privates Betreuungsangebot, welches durch die Stadt Stadthagen, den Landkreis Schaumburg und das Land Niedersachsen finanziell unterstützt wird.

Der Landkreis Schaumburg unterstützt die Betreuung von Kindern in Tagespflege durch eine festgelegte Pauschale. Diese Pauschale wird direkt an die Kinderwohnung gezahlt. Je nach Einkommen der Eltern müssen diese dann eine Gebühr, ähnlich den Kindergartengebühren, an den Landkreis zahlen. Alle Familien profitieren von der finanziellen Untersützung durch den Landkreis. Kinder in der Kindertagespflege werden bis zum 14. Lebensjahr finanziell vom Landkreis unterstützt. Alle Kinder ab dem ersten Lebenjahr haben seit dem 1. August 2013 Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Landkreis. Unabhängig davon ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.

Eltern, deren Kinder noch nicht das erste Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Berufstätigkeit nachweisen, sich in einer Ausbildung befinden oder arbeitssuchend gemeldet sein. Für arbeitssuchende Eltern, die ihr noch nicht 1-jähriges Kind betreuen lassen möchten, gibt es diese finanzielle Unterstützung für den Zeitraum von 3 Monaten. Maximal wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 15 Stunden finanziert.

Mit welchen Kosten müsst ihr rechnen?

1. Die Kinderwohnung berechnet pro Betreuungsstunde 1,50 €.

2. Die Zahlung an den Landkreis ist abhängig von der Anzahl der Stunden und euerm Einkommen.

Link zum Landkreis Schaumburg:

Rechtsgrundlage anklicken

Satzung Kindertagespflege anklicken

Seite 7 (letzte Seite) Kostenbeiträge nach Einkommen und Betreuungszeiten

ttps://www.schaumburg.de/Kreisverwaltung/Organigramm/Jugendamt/Kinderbetreuungsagentur-KiBA-.php?object=tx,3020.2&ModID=10&FID=3020.1749.1&NavID=3020.11

Beim Besuch in der Kinderwohnung erklären wir euch gern noch einmal alles rund um die Finanzierung.

Förderung durch andere Landkreise

In der Kinderwohnung betreuen wir auch Kinder aus angrenzenden Landkreisen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Auch gibt es finanzielle Unterstützung bezüglich der Betreuung eures Kindes.

Wendet euch bitte an den Landkreis in dem ihr wohnt. Hier bekommt ihre nähere Inforamtionen zur Förderung in Kindertagespflege. Denn jeder Landkreis hat seine eigenen Richtlinien.